Reglement Münchensteiner Weihnachtsmarkt
Verkaufsangebot
- Selbst hergestellte oder handgefertigte Geschenkartikel
- Selbst hergestellter oder handgefertigter Weihnachtsschmuck
- Selbst hergestelltes Weihnachtsgebäck
- Mindestens ¾ des Angebotes sollen selbsthergestellte Artikel sein.
- Im Warenangebot dürfen keine Spielzeugwaffen, Waffen- Attrappen und dergleichen enthalten sein.
- Im weiteren gelten die Kantonalen Marktvorschriften, es werden nur in Ausnahmefällen professionelle Marktfahrer berücksichtigt
Gebühren
- Standplatz: CHF 60.00
- Essensstand: CHF 135.00
- Reduktion CHF 10.00 für Mitglieder des Frauenvereins und der IG Dorf & Gstad
- Die Gebühren verstehen sich für den Markttag, inkl. Marktstand und Strom.
- Versicherung ist Sache des Teilnehmers und wird nicht von der IG Dorf & Gstad
übernommen.
Marktstände
Die Marktstände werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. Die Marktstände besitzen ein Dach, sind 3 Meter breit und 1 Meter tief. Zwischen den Dachstützen ist ein Abstand von 2,40 Meter. Es dürfen keine Nägel eingeschlagen werden.
Beschriftung
Name, Adresse und Telefonnummer der Aussteller dürfen am Marktstand angebracht werden. Die Adresstafeln sind an der hinteren Dachlatte des Marktstandes zu befestigen und sollten die Grösse 600 mm breit / 400mm hoch nicht überschreiten.
Beleuchtung und elektrische Geräte
Der Organisator stellt für die elektr. Beleuchtung nur den Strom ab zentraler Verteilkästen zur Verfügung (220 V 3- polige Steckdose). Kabelrollen sind Sache der Aussteller. Die Höchstleistung pro Marktstand ist auf max. 150 Watt festgelegt. Zusätzliche Geräte mit höherer Leistungsaufnahme sind zwingend vorher bei der Marktleitung per Mail anzufragen, dazu müssen der Gerätetyp, die Anzahl und Leistungsaufnahme (in Watt) angegeben werden. Eine weihnachtliche Stimmung ist uns wichtig, deshalb empfehlen wir Glühlampen oder LED Beleuchtung mit geringer Leistung. Spots sind verboten. Wegen besserer Ausnützung der Lichtstärke ist die Beleuchtung auf halber Höhe anzubringen. Unsere Empfehlung ist eine Dachlatte von 2.50 m Länge mit seitlich angebrachter Halterung.
Standheizung
Aus Sicherheitsgründen sind Heizöfen am Stand nicht erlaubt (Bitte Holzrost oder Styropor als Standfläche gegen Kälte von unten verwenden)
Wetterschutz
Die Marktstände dürfen auf der Rückseite (wenn nötig auch seitlich) mit heller Bauplastik oder grüner Blache gegen Regen, Wind und Kälte geschützt werden.
Dekoration
Der Marktstand ist auf der Vorderseite mittels Stoff oder Papier abzudecken, damit die Ware unter dem Stand nicht sichtbar ist. Der Marktstand sollte dem Anlass entsprechend eine weihnachtliche Dekoration haben.
Abfall
Jeglicher Abfall ist durch die Standinhaber resp. die Beizenbetreiberin selbst, auf eigene Kosten, zu entsorgen.
Anlieferung / Abräumen
Am Sonntagmorgen kann die Anlieferung erst ab 08:00 Uhr erfolgen (Grund: Strassensperre und Aufstellen der Stände auf der Strasse). Der Abbau sollte nach Möglichkeit 19:00 Uhr abgeschlossen sein, da die Markstände noch am gleichen Abend abgebaut werden müssen und die Strassensperrung bis 20:00 Uhr begrenzt ist.
Das Abräumen des Marktstandes ist erst nach Marktende erlaubt.
Zum Anliefern / Abräumen darf nur bis zu den zwei Absperrungen auf der Hauptstrasse gefahren werden. Von dort an muss die Ware ohne Motorfahrzeug zum Stand gebracht werden. Die Fahrzeuge müssen umgehend nach dem Entladen, vor Marktbeginn weggefahren werden und können auf den reservierten Parkplätzen kostenlos abgestellt werden.
Parkplätze
Die Marktteilnehmer parkieren Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz der Firma Müller Blechwaren an der Tramstrasse in Münchenstein (nach Anmeldung wird die Parkkarte und der Übersichtsplan zugestellt) Die Parkplätze im Dorf sind für die Anwohner und die Besucher reserviert.
Münchenstein im Mai 2023